Was bedeutet GmbH?

von: Lina

Die GmbH, welche zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften gehört, steht für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Dieser Zusammenschluss verfügt über eine eigene Rechtsperson und für jegliche Verbindlichkeiten, die sich im Laufe des Bestehens ergeben, haftet uneingeschränkt das Gesellschaftsvermögen.
Das Büro einer GmbH©flickr.com/Conne Island

Die Gründung einer GmbH kann durch natürliche (Rechtssubjekt als Mensch) aber auch durch juristische Personen (Rechtssubjekt, doch kein Mensch) erfolgen. Dabei spielt es keine große Rolle, ob nur eine Person diese Kapitalgesellschaft errichten möchte oder mehrere. Beides ist ohne Probleme möglich. Grundlage für die Gründung ist jedoch ein sogenannter Gesellschaftsvertrag, der zusätzlich auch notariell beurkundet werden muss. Zusätzlich muss durch jeden Gesellschafter eine Kapitaleinlage entrichtet werden. Die Mindesteinlage für eine Gründung liegt gesamt bei 25.000 Euro.

Vor dem Gericht

Die GmbH gilt als eine juristische Person des privaten Rechts und so ergeben sich mit dieser Gesellschaft zahlreiche Möglichkeiten:
Sie dient als ein vollkommen selbstständiger Träger von Pflichten aber auch Rechten. Des Weiteren ist es möglich, Eigentum durch diese Form zu erwerben und verschiedene Arten von Verträgen abzuschließen. Doch damit noch nicht genug. Die GmbH hat auch die Möglichkeit, Klage zu erheben, damit bleibt es jedoch nicht aus, dass auch sie beklagt werden kann. Es ist jedoch auch nicht außer Acht zu lassen, dass diese Gesellschaft, wie der Name es schon sagt, nur beschränkt haftungsfähig ist. Die Beschränkung ist dahingehend zu finden, dass die Gesellschafter selbst nur mit ihrem Gesellschafts- und niemals mit ihrem Privatvermögen haften. Grund dafür ist die bei der Gründung geleistete Kapitaleinlage. Diese bringt eine Haftung der einzelnen Personen gegenüber der Gesellschaft mit sich.

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